Wohnen wird immer teurer
Wer sich im Immobilienmarkt umschaut, wird schnell feststellen, dass bezahlbarer Wohnraum fast nicht mehr zu finden ist. Die Mietpreise haben in den letzten Jahren so sehr angezogen, dass es für einen Alleinverdiener heute nicht mehr möglich ist, seine ganz persönliche Traumwohnung zu einem fairen Preis zu finden. Leidtragende sind in diesem Moment wieder die Kinder, die auf ein eigenes Zimmer verzichten müssen. Somit haben auch die Kleinen genauso wie die Eltern keine Möglichkeit die eigene Privatsphäre zu schützen. Viele Jahre haben die Politiker die Augen davor verschlossen aber in Zeiten, wo sich der kleine Mann nicht mehr alles vorschreiben lassen will, mussten sie reagieren und haben neue Beschlüsse gefasst. Ob diese allerdings zum Tragen kommen, sei einmal dahin gestellt.
Was ändert sich in diesem Moment
Unter dem Begriff Mietpreisbremse sollen Vermieter daran gehindert werden die Kaltmiete willkürlich zu erhöhen, doch ob sie sich daran halten steht auf einem anderen Blatt. Um die Erhöhung durchzusetzen, müssen sich die Vermieter an einen neuen Mietspiegel orientieren. Ob dieser allerdings objektiv gehalten wird kann bezweifelt werden, denn dieser umfasst nur noch die Miethöhe der letzten vier Jahre, sodass nur teurer Wohnraum aufgelistet ist. Aus der Summe der Vergleichsmieten darf der Vermieter höchsten 10 Prozent auf die Kaltmiete aufschlagen.
Die Mietpreisbremse für die gesamte Bundesrepublik!
Allerdings wird das neue Gesetz nicht im gesamten Land eingeführt, sondern nur in den Städten und Regionen, die schon ein sehr hohes Mietniveau haben. Hierdurch soll es eine Entspannung auf dem Immobilienmarkt geben, der sich positiv auf die Mieten auswirkt.
Nicht nur die Mieten begrenzen
Neben den Mieten, die in einem angemessenen Rahmen gehalten werden sollen, sind auch die Nebenkosten nicht außer Acht zu lassen. Hierunter fallen unter anderem die Maklergebühren, die mitunter in einem Bereich anzusiedeln sind, die nicht mehr gesetzeskonform sind. In diesem Bereich soll unter anderem das Bestellerprinzip gelten, sodass nur noch der Auftraggeber für die Vermittlung des Wohnraumes aufkommt.
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